Informationsportal zur Umsetzung der Störfallverordnung 12. BImSchV §8a

3.2 Angaben gemäß § 8a der Störfall-Verordnung (12. BImSchV)

1. Name des Betreibers , Tel.
E-Mail:
2. Anschrift des Betreibers ,
3. Standort des Betriebsbereiches ,,
Gemarkung: , Flurnummer: , GPS-Daten:
Technisch verantwortliche Person:
4. Die Biogasanlage unterliegt als Betriebsbereich den Vorschriften der Störfallverordnung. Die Anzeige bei der Behörde ist am erfolgt und wurde von dieser am bestätigt.
5. Die Biogasanlage erzeugt im Rahmen einer regionalen Wertschöpfungskette Biogas
aus folgenden Einsatzstoffen:
  • Gülle
  • Rindergülle
  • Schweinegülle
  • nachwachsenden Rohstoffen
  • Grassilage
  • Maissilage
  • Lebensmittelresten
Aus dem erzeugten Biogas wird umweltfreundlich CO2-neutral erzeugt:
  • Energie
  • Strom
    • für Haushalte
  • Wärme
    • für Haushalte
  • Biomethan in Erdgasqualität
  • emissionsarmer Wirtschaftsdünger
Konkret geschieht dies in folgenden Verfahrensschritten:
  • Entnahme von Silagen aus dem Fahrsilo und Zugabe in den Hauptfermenter über das Annahme-Dosiersystem
  • Pumpen von Gülle aus der Vorgrube in den Hauptfermenter oder Nachgärer
  • Vergärung der Einsatzstoffe im gasdichten Fermentationssystem
  • Zwischenlagerung des vergorenen Substrates im Gärproduktlager (vor der bedarfsgerechten Ausbringung als Wirtschaftsdünger auf landwirtschaftliche Flächen)
  • Zwischenspeicherung des erzeugten Biogases im Gasspeichersystem
  • Verstromung des Biogases in Blockheizkraftwerken (als Grundlast oder flexibel als Spitzenlast)
  • Nutzung der Wärme zur Beheizung der Fermenter und Versorgung von externen Wärmeabnehmern
  • Einspeisung des Biogases in das öffentliche Gasversorgungsnetz
6. Biogas ist als Energieträger ein Stoffgemisch mit explosiven Eigenschaften und unterliegt deshalb gemäß Punkt 1.2.2 der Stoffliste aus Anhang 1 der Störfallverordnung ab einer Menge von 10.000kg (untere Klasse), bzw. ab 50.000 kg (obere Klasse) dieser Vorschrift.
Auf dem Betriebsbereich können sich konkret maximal folgende gefährliche Stoffe befinden:
  • m³ Biogas, dies entspricht bei einer Dichte von einer Menge von kg
  • kg Flüssiggas
7. Warnung der Bevölkerung
Sollte es im Rahmen eines meldepflichtigen Ereignisses zu einem Austreten von Biogas in gefahrdrohender Menge (mehr als 500 kg Biogas) kommen, wird die Rettungsleitstelle umgehend informiert.
  • Die zuständige Behörde informiert bei Gefahr die Öffentlichkeit durch
    • örtliche Sirene
    • Lautsprecher-Durchsagen
8. Die letzte Besichtigung der Behörden nach §17 Absatz 2 fand am statt.
Weitere Informationen bekommen Sie unter
  • , E-Mail:



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